JOSEF WINKLER, MdB

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Donnerstag, 17. Mai 2012

19.11.2011: 

Kampf gegen Rechts ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Am Dienstag, 22. November, befasst sich der Bundestag auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in einer Sonderdebatte mit den rechtsextremistischen Mordtaten.

Der Kampf gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und rechtsextreme Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das wird immer deutlicher, je mehr Details über die rechtsterroristische Mordserie, über Unterstützer, Netzwerke und über das eklatante Versagen staatlicher Behörden bekannt werden.

Jetzt helfen nicht Aktionismus, bloße Zentralisierung und der übliche Ruf der CDU/CSU nach Vorratsdatenspeicherung. Die Sicherheitsbehörden hatten alle nötigen Befugnisse und Möglichkeiten zur Kommunikation zur Verfügung. Sie müssen sie nur effizient anwenden.

Deshalb muss zuerst geklärt werden, warum es ein so breites Versagen an vielen Stellen gegeben hat – offenbar teils aus Systemversagen, teils aus Nachlässigkeit. Wir brauchen lückenlose öffentliche und transparente Aufklärung aller Versäumnisse. Denn wir brauchen Sicherheitsbehörden, die funktionieren und einen realistischen Blick auf die Gefahr von Rechts haben.


Solidarität mit den Opfern und Angehörigen

Zehn Morde gehen auf das Konto der Gruppe Mundlos-Zschäpe-Böhnhardt, neun Morde an Türkei- und Griechenlandstämmigen Menschen und der Mord an einer Polizeibeamtin in Heilbronn. Dazu kommen wahrscheinlich mehrere Bombenanschläge, darunter ein Anschlag mit einer Nagelbombe in Köln mit 22 Verletzten, und eine Reihe von Banküberfällen.

Menschen wurden verletzt und Menschen mussten sterben, weil sie dem Feindbild entsprachen, das Rechtsextreme von Menschen nicht-deutscher Herkunft entwerfen. Diese Verbrechen sind auch ein Anschlag auf das friedliche Zusammenleben in unserem Land. Den Familien der Opfer muss unsere ganze Solidarität gelten.

Aufgeklärt werden muss das gesamte Ausmaß der Verbrechen ebenso wie die Frage ihres unterstützenden Umfelds. Wie konnten die Gruppe 13 Jahre lang unbehelligt Verbrechen begehen?


Umfassende Reform angehen - Rechtsextreme Gewalt ist lange bagatellisiert worden.

Dabei sind nach Zählungen zivilgesellschaftlicher Organisationen seit 1990 in Deutschland über 180 Todesopfer durch rassistische und rechtsextreme Gewalttäter zu beklagen. Angesichts der schrecklichen Brandanschläge der 90er Jahre und der vielen Opfer alltäglicher rechtsextremer Gewalt muss man fragen: Warum haben Behörden bei der Mordserie der „Zwickauer Zelle“ einen rassistischen und rechtsextremen Hintergrund verneint?

Immer stärker wird der Eindruck, dass man in Deutschland auf dem rechten Auge blind war. Noch vor kurzem hatte Bundesinnenminister Friedrich ausgeschlossen, dass es rechtsterroristische Aktivitäten in Deutschland gebe.

Es gilt, die institutionellen Defizite zu beheben, die dazu geführt haben, dass der Terrorismus von Rechts so lange unerkannt blieb. Dazu gehört in jedem Fall, dass wir neben der Berichterstattung in geheimen Gremien der Parlamente auch eine regelmäßige öffentliche Information von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz an den Bundestag brauchen. Dazu gehört aber auch eine Reform des Verfassungsschutzes, die dafür sorgt, dass ein institutionelles Versagen, wie wir es erlebt haben, sich nicht wiederholen kann.

Tabus darf es bei dieser Reform nicht geben. Daher muss insgesamt die Arbeit der Nachrichtendienste hinsichtlich Beobachtung und Einschätzung gewaltbereiter Nazi-Kameradschaften auf den Prüfstand. Dazu gehört insbesondere der haarsträubende Einsatz von V-Leuten, die aktiv rechtsextrem und rassistisch agieren. Der Einsatz von V-Leuten im rechtsextremen Spektrum hat sich in der bisher geübten Praxis als kontraproduktiv und unkontrollierbar erwiesen. Es verdichten sich Hinweise, dass eingesetzte V-Leute als stramme Rechtsextreme die Begehung von Gewalttaten erleichtert haben, in dem sie selektiv berichteten und die Täter deckten.

Erneut hat sich erweisen: Zivilgesellschaftliche Initiativen haben oft bessere Erkenntnisse und Analysen zur rechten Szene als die Behörden. Diese Initiativen müssen endlich auch von den Sicherheitsbehörden als positive Ergänzung wahrgenommen, ihre Arbeit und Erkenntnisse gewürdigt und einbezogen werden. Es hat sich gezeigt, dass neben der staatlichen Überwachung der Szene ein zivilgesellschaftliches Monitoring unabdingbar ist.


Prävention und Förderung der Zivilgesellschaft

Wir müssen wieder die Bekämpfung von neo-nazistischem Gedankengut als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken. Die entsprechenden Initiativen und Aktivitäten brauchen eine stabile und feste finanzielle Grundlage.

Die nun offensichtlich gewordene Dimension rechtsextremer Gewaltbereitschaft zeigt, auf welch brandgefährlichen Irrweg sich die Bundesregierung befindet. Die für Förderprogramme zuständige Bundesministerin Schröder sorgte bislang dafür, dass die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Rechtsextremismus immer mehr gegängelt und behindert wird. Das war und ist unverantwortlich.

Wir fordern die Streichung der "Extremismus-Klausel" in den Förderprogrammen gegen "Extremismus". Mit der Klausel werden zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechtsextremismus unter Verdacht gestellt. Wir wollen auch die Kürzungen im Haushalt 2012 bei Demokratieförderung und Antidiskriminierungsstelle rückgängig machen.

Wir brauchen eine Offensive gegen Rechtsextremismus. Verharmlosung und Kleinreden müssen ein Ende haben. Wir wollen die Präventionsarbeit ausbauen, zivilgesellschaftliche Projekte gegen Rechts weitaus stärker fördern: mit einem 50-Millionen-Programm im Bundeshaushalt.

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