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JOSEF WINKLER, MdB
17.10.2008: 

Datenschutz ins Grundgesetz

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Nach 60 Jahren Grundgesetz sollte die Verfassung von 1949 dem Stand der modernen Kommunikationstechnik angepasst werden. Der umfassende Schutz personenbezogener Daten gehört ins Grundgesetz.

v.l.: Wolfgang Wieland, Volker Ratzmann, Silke Stokar, Volker Beck und Josef Winkler am grünen Stand auf der Datenschutz-Demo in Berlin.

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen aus der Verfassung erfahren, dass ihre Rechte keine Ware sind. Es ist grundgesetzwidrig, wenn Staat und Unternehmen mit den persönlichen Daten leichtfertig umgehen. Gerade die Privaten müssen viel stärker in die Pflicht genommen werden. Es ist ungeheuerlich, wenn beispielsweise sich die Telekom 17 Millionen Datensätze von Bürgern stehlen lässt, ohne die Betroffenen oder die Datenschutzbeauftragten zu informieren. Wir brauchen neue und bessere Gesetze und gut ausgestattete Aufsichtsbehörden, die auch wirksam kontrollieren können. Wir haben deshalb schon 2006 eine Informationspflicht für Datenschutzpannen gefordert. Die große Koalition tut nach außen so, als ob sie das will, zugleich lehnt sie aber unseren Antrag ab (BT-Drs. 16/1887). Nötig ist eine Stärkung der Reche der Bürgerinnen und Bürger. Persönliche Daten dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht mehr an Werbefirmen weitergegeben werden.

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