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JOSEF WINKLER, MdB
27.10.2006: 

Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht

Debatte im Bundestag

Am Donnerstag, den 26.10. wurde der von mir erarbeitete Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht im Deutschen Bundestag debattiert. In unserem grünen Integrationskonzept „Perspektive Staatsangehörigkeit" vom Mai 2006 hatten wir Erleichterungen beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorgesehen. Dies setzt der vorliegende Gesetzentwurf nun um.


Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen im STAG vor:


1. Die Fristen für die Anspruchseinbürgerung werden von acht auf sechs Jahre verkürzt.


2. Die Einbürgerung von Migrantinnen und Migranten der ersten Generation wird erleichtert: Generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit, Abgesenkte Anforderungen an Deutschkenntnisse.


3. Ausnahmen vom Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit:
generelle Hinnahme für Unionsbürger, Schweizer Bürger und Angehörige bestimmter, besonders eng assoziierter Staaten (Türkei) – dies ist in besonderem Maße gerechtfertigt, weil ihr Rechtsstatus sich dem der Unionsbürger weitgehend angenähert hat.


4. Optionsmodell (d.h. Optionszwang für hier aufgewachsene Jugendliche mit Erreichen der Volljährigkeit) wird abgeschafft.


5. Anspruchseinbürgerungen werden erleichtert:
• Für Kinder und Familienangehörige von Eingebürgerten
• Für GFK-Flüchtlinge und Staatenlose (Ziel: Vermeidung von Staatenlosigkeit)


6. Das Geburtsrecht (ius soli) wird ausgebaut: Kurzfristige Auslandsaufenthalte hier lebender Eltern sollen unschädlich sein.


7. Bessere Anrechnung von Aufenthaltszeiten in Deutschland (für Studenten und Geduldete).


8. Ausnahmeregelungen für den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse – analog zum ZuwG (Analphabeten, Lernbehinderte etc.)


9. Mehr Rechtssicherheit bei der Thematik „Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit“
• Umsetzung BVG-Urteil, das verlangt, dass aus Rücknahme keine negativen Konsequenzen für Familienangehörige entstehen dürfen
• Verlustproblematik bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit – den Betroffenen soll Gelegenheit zur Heilung gegeben werden (d.h. nach Behördenbescheid hat Betroffener Gelegenheit, die andere Staatsangehörigkeit aufzugeben, um die deutsche zu behalten);


10. Lösung der Widerrufsproblematik von Flüchtlingsanerkennungen bei Einbürgerungsanträgen (Anfrage der Einbürgerungsbehörde beim Bundesamt für Migration, ob ein Widerrufsverfahren anhängig ist, soll nicht mehr zum Anlass genommen werden dürfen, ein solches Widerrufsverfahren erst einzuleiten).

 

Der Gesetzentwurf als PDF

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