A- | A | A+
JOSEF WINKLER, MdB
06.02.2009: 

Zufallsmehrheiten verhindern

Für ein verfassungsgemäßes Wahlrecht

Zum Thema "Zufallsmehrheiten verhindern - Für ein verfassungsgemäßes Wahlrecht" fand am Freitag, den 30. Januar 2009 ein Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Berlin statt. Mit dabei waren Wilko Zicht – Betreiber der Internetplattform www.wahlrecht.de, Prof. Dr. Friedrich Pukelsheim – Mathematiker und Lehrstuhlinhaber für Stochastik und ihre Anwendungen an der Universität Augsburg, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Meyer – Jurist und ehemaliger Präsident der Humboldt Universität zu Berlin, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der grünen Bundestagsfraktion Volker Beck und Silke Stokar – die innenpolitische Sprecherin der Fraktion sowie zahlreiche Gäste.

Im Kern ging es um die Frage, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten negativen Stimmgewicht umgesetzt werden kann (Entscheidung vom 3. Juli 2008, Aktenzeichen 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07). Das negative Stimmgewicht umschreibt das Phänomen, wonach ein Gewinn von Zweitstimmen zum Mandatsverlust und ein Verlust von Zweitstimmen zum Mandatsgewinn einer Partei führen können. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Effekt des negativen Stimmgewichts auftritt, steigt mit der Zahl der Überhangmandate.

Die Referenten stimmten darin überein, dass die am schnellsten und effektivsten umsetzbare Änderung des Wahlrechts darin bestehe, die Anrechnung der Direktmandate auf das Zweitstimmenergebnis bereits auf Bundesebene (sogenannte Oberzuteilung) und nicht – wie es das derzeitige Wahlrecht tue – auf Länderebene vorzunehmen. Damit werde das Phänomen des negativen Stimmgewichts vermieden und der Makel der Verfassungswidrigkeit beseitigt. Dies sei auch unbedingt notwendig, denn "verfassungswidrige Regelungen im Wahlgesetz beschädigen die Grundlagen, auf denen der Bundestag seine Macht entfaltet", wie Prof. Dr. Pukelsheim anmerkte. Die Zahl der Überhangmandate werde durch die vorgestellte Änderung erheblich sinken. Gleichwohl können noch Überhangmandate in den Fällen entstehen, in denen – bundesweit betrachtet – eine Partei mit relativ geringem Zweitstimmenanteil viele Direktmandate gewinnt. Unterschiedlich wurde der Umgang mit diesen Überhangmandaten bewertet – das Meinungsspektrum reichte von der Nichtanerkennung des Überhangs über den Ausgleich der Überhangmandate durch Ausgleichsmandate bis hin zur Anerkennung ohne weitere Folgen.

Übereinstimmend wurde aber festgestellt, dass eine Änderung des Wahlrechts über den aufgezeigten Weg noch für die Bundestagswahl 2009 ohne verfassungsrechtliche Bedenken möglich sei. Machttaktische Gründe führten aber dazu, dass – wie Prof. Dr. Dr. h.c. Meyer erläuterte – die beiden großen Parteien "das Überhangprivileg so lange wie möglich behalten" wollen und "daher an einer Korrektur vor der Wahl 2009 nicht interessiert" seien.

Die grüne Bundestagsfraktion plant, die Ergebnisse des Fachgesprächs in eine parlamentarische Initiative umzusetzen und in den Bundestag einzubringen. "Es ist notwendig, einen entsprechenden Gesetzentwurf schnell auf den Weg zu bringen", so Volker Beck.

« zurück

Josef Winkler im Bundestag

 

Josef Winklers Anträge und Gesetzentwürfe der aktuellen Legislaturperiode
mehr