Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Nächster Redner ist der Kollege Josef Winkler, Bündnis 90/Die Grünen.
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim vorliegenden Antrag der FDP ist der Titel in Ordnung, aber mit dem Inhalt müssen wir uns noch einmal näher befassen. "Den Bildungsstandort Deutschland stärken" - dagegen kann niemand etwas haben. "Ausländischen Jugendlichen den Schulbesuch erleichtern" - wenn ich nach rechts schaue, bin ich mir nicht ganz so sicher, ob die Bereitschaft dazu so groß ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Mit dem vorliegenden Antrag kritisiert die FDP eine uneinheitliche und bürokratische Verwaltungspraxis bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Jugendliche zum Besuch deutscher Schulen. Die FDP führt das auf eine zu restriktive Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz zurück. Sie haben auch ausgeführt, die unterschiedlichen Ergebnisse der Prüfungen durch die Ausländerbehörden stellten eine Negativwerbung für den Bildungsstandort Deutschland dar. Zu Ihren Ausführungen dazu möchte ich sagen: Irgendwo ist zumindest die Gruppe, die hier angesprochen worden ist, untergekommen.
Ein sicherlich recht schroff klingender Satz aus der Verwaltungsvorschrift wurde bereits erwähnt. Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmekategorien, die die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Schulbesuch ermöglichen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Schüler aus einem Land stammt, das im Ausnahmekatalog der Arbeitsaufenthalteverordnung genannt ist - etwa die Schweiz, die USA, Kanada, Australien und Japan -, wenn es um einen zeitlich begrenzten Schüleraustausch in Zusammenarbeit mit einer öffentlichen Stelle geht, wenn es sich um eine besondere Schule mit internationaler Ausrichtung bzw. um eine staatlich anerkannte Privatschule handelt oder wenn eine Schülerin einmal Weinkönigin war.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dieser Ausnahmekatalog macht deutlich, dass in Deutschland die Qualität und die Kompatibilität des Bildungsabschlusses die Hauptkriterien bei der Erteilung der Erlaubnis eines zweckgerichteten Aufenthaltes zum Schulbesuch sein müssen. Durch den FDP-Antrag kann man allerdings den Eindruck gewinnen, dass es vor allem um eine weitere Öffnung der privaten Bildungseinrichtungen geht, also nicht nur um Schulbildung, sondern um eine Mischung aus betrieblichen Interessen und schulischer Bildung.
Problematisch ist dieser Ansatz nach unserer Meinung oft für die betroffenen ausländischen Jugendlichen, insbesondere für die genannte Gruppe aus China, deren Eltern so genannten Kontaktbüros viel Geld für die Erteilung eines befristeten Aufenthalts zum Besuch von Bildungsgängen zahlen. Die bei den privaten Bildungsträgern erreichten Abschlüsse werden jedoch leider oft nicht anerkannt. Das heißt, dass ein ausländischer Schüler nach der Rückkehr in sein Heimatland außer Kenntnissen der deutschen Sprache - das ist immerhin etwas - nichts in der Hand hat, was ihm auf seinem weiteren Lebensweg helfen kann. Insofern ist dieser Ansatz durchaus kritisch zu betrachten.
Für eine Öffnung dieser Verwaltungsvorschrift zur Ermöglichung der Teilnahme an solch fragwürdigen Ausbildungen werden wir uns nicht einsetzen. Einen akuten Handlungsbedarf sehen wir hinsichtlich der Konkretisierung der weiteren Ausnahmetatbestände dieser Verwaltungsvorschrift nicht. Wenn sich wirklich erweist, dass größere Probleme vorliegen - das kann ich im Moment noch nicht erkennen -, dann werden wir natürlich bereit sein, darüber zu sprechen.
Herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
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