Vizepräsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile das Wort dem Kollegen Josef Winkler, Bündnis 90/Die Grünen.
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal muss gesagt werden, dass es nicht nur um ein Problem geht, von dem türkische Staatsbürger betroffen sind. Das ist Ihnen, meine Damen und Herren von der Union, ja völlig entgangen.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau! Warum eigentlich?)
Es ist ja so, dass sich langsam, aber sicher viele türkische Organisationen, aber auch Mitbürgerinnen und Mitbürger von Ihnen kriminalisiert fühlen, und zwar in Gänze. Sie haben das ja auch eben wieder gezeigt. Sie vermischen hier Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Hartmut Koschyk [CDU/ CSU]: Welche Sachverhalte?)
- Das Ausbürgern von Kriminellen durch die türkische Regierung und das Verlieren der Staatsbürgerschaft durch eigenes Verschulden, indem man eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Sie aber vermischen es. Das lehnen wir ab.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Betroffen sind zum Beispiel auch Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion oder auch jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, die aufgrund einer zwischenzeitlichen Niederlassung in Israel die israelische Staatsangehörigkeit erworben haben. Ich gebe gerne zu - das ist aber kein großer Akt von Enthüllungspolitik, Herr Kollege Koschyk -, dass die Grünen schon immer der Meinung waren, dass die generelle Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit ein integrativer Akt ist. Damit will ich aber überhaupt nicht entschuldigen, dass - was Sie zu Recht thematisieren - die türkische Regierung hier rechtswidrige Informationen an deutsche Staatsbürger aus der Türkei verteilt und sie über Jahre hinweg zur doppelten Staatsbürgerschaft ermuntert hat. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Sie uns Grünen vorwerfen, wir wollten quasi durch die Hintertür illegal die doppelte Staatsbürgerschaft einführen, dann kann ich nur sagen: So nicht! Wir sind zwar weiterhin dafür, dass sie eingeführt wird, aber das muss auf legalem Wege geschehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Unabhängig davon sollte man einmal sachlich überlegen, dass es eine Übergangsregelung für diejenigen Migranten geben sollte, die vor dem In-Kraft-Treten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 ihren Antrag auf Wiedererwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gestellt hatten und diese Staatsangehörigkeit erst nach dem In-Kraft-Treten erhalten haben; auch diese Fälle gibt es. Meine Damen und Herren, ich kann hier nur an die Bundesländer - die wie immer durch Abwesenheit glänzen - appellieren, dem föderalen Durcheinander bei der Umsetzung des § 38 des Aufenthaltsgesetzes ein Ende zu bereiten
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
und im Interesse der Betroffenen zu agieren. Hier muss schnell Rechtsklarheit geschaffen werden. Wir brauchen eine Vereinbarung der Länder zur pragmatischen und unbürokratischen Handhabung der Voraussetzungen des § 38 des Aufenthaltsgesetzes und des Assoziationsrechts in Bezug auf die Türkei. Hier ist nach dem Grundsatz zu verfahren, dass der aufenthaltsrechtliche Status vor der Einbürgerung - in den allermeisten Fällen also ein unbefristetes Aufenthaltsrecht - wieder erteilt wird, sodass die Betroffenen schnellstmöglich wieder eingebürgert werden können.
(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms)
Das ist im Übrigen in einigen Bundesländern - wie Berlin und Schleswig-Holstein, und auch ein schon damals unionsregiertes ist dabei, nämlich Hessen - bereits so vorgesehen. Zu kritisieren sind hingegen die Regelungen in Baden-Württemberg - die wohl dem entsprechen, was Sie anstreben, Herr Kollege Koschyk -, wo auch die FDP mitregiert: Dort werden die Migranten, die eine Wiedereinbürgerung anstreben, rechtlich so behandelt, als ob sie neu nach Deutschland eingereist seien. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, dass Menschen, die schon einmal, und zwar unter Umständen vor vielen Jahren, ein Einbürgerungsverfahren erfolgreich absolviert haben, jetzt wieder bei Adam und Eva anfangen sollen, dass quasi überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wird, dass sie über Jahre gute deutsche Staatsbürger waren. Aber nach diesen Regelungen müssen sie, da sie diesen Fehler begangen haben - obwohl es bei den allermeisten gar kein Vorsatz war; schließlich werfen Sie ja der türkischen Regierung vor, dass sie falsche Informationen erteilt hat, und machen die Vorwürfe nicht diesen Bürgern -, auf Null zurück. Das lehnen wir ab.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Hartmut Koschyk [CDU/ CSU]: Aber ein Kavaliersdelikt war es doch auch nicht, oder?)
- Es geht nicht um die Delikthaftigkeit dieser Sache, Herr Kollege Koschyk, sondern darum, dass Sie viele einzelne Menschen über einen Kamm scheren. Das tun wir nicht. Es ist integrationspolitischer Nonsens, wenn Menschen, die mit ihrer Einbürgerung schon vor Jahren gezeigt hatten, dass sie in unserer Gesellschaft, in Deutschland, angekommen sind, jetzt rechtlich wieder als Ausländer behandelt werden und unter Umständen sogar noch schlechter gestellt werden sollen, als sie es vor ihrer Einbürgerung waren. Ich denke, es ist klar, dass es hier ein Problem gibt. Wir bestreiten das nicht; da gibt es auch keine Tabuisierung, wie Sie eben hier behauptet haben. Der Innenminister hat in dieser Hinsicht bereits verhandelt und wir wussten um dieses Problem auch schon, bevor Sie uns darauf hingewiesen haben. Wir haben schon vorher dagegen protestiert; das wissen Sie ganz genau. Deshalb verwahre ich mich gegen Ihre Vorhalte. Wir - das kann ich für meine Fraktion und für die Fraktion der SPD sagen - wollen diese unsere Mitbürger, die da einen Fehler gemacht haben, wieder zurückhaben. Herzlich willkommen zurück in Deutschland! Dass die Union das ablehnt, ist für mich eine Schande.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
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