Wahlprüfungsausschuss
Der Wahlprüfungsausschuss ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Er beschäftigt sich mit den Einsprüchen gegen den Ablauf der Bundestags- und der Europawahl.
Denn nach Artikel 41 des Grundgesetzes überprüft der der Bundestag die Bundestagswahlen. Nach § 26 des Europawahlgesetzes ist er auch für die Überprüfung der Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments zuständig.
Die Entscheidungen des gesamten Parlaments werden vom Wahlprüfungsausschuss vorbereitet. Hier werden die Einsprüche der Bürgerinnen und Bürger zu möglichen Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl sowie bei der Stimmenauszählung überprüft.

