Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Wieland möchte ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz hören, aber ich werde in den sieben Minuten, die mir zur Verfügung stehen, auf das große Ganze eingehen. Sie können selber nachlesen, welche Fälle besonders interessant waren.
Auch ich möchte mich zunächst im Namen meiner Fraktion bei der Frau Vorsitzenden, den Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Hause, aber vor allem auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen, den Abgeordnetenbüros und der Verwaltung des Deutschen Bundestages für die gute und faire Zusammenarbeit bedanken. Wir haben vor, die Zusammenarbeit auch in Zukunft überwiegend freundlich und kollegial zu gestalten. Daran werde ich mich jetzt auch in meiner Rede halten, auch wenn Frau Kollegin Binder mich ein bisschen gereizt hat.
(Günter Baumann [CDU/CSU]: Uns alle!)
Bürgernah, innovativ und erfolgreich: Das ist das Modell Petitionsausschuss. Der Jahresbericht 2008 ist ein Dokument des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Deutschen Bundestages.
Erlauben Sie mir eine Bemerkung an die Linksfraktion: Wenn es weniger Petitionen gibt, dann loben Sie die Bundesregierung auch nicht dafür, dass sie die Probleme aller Bürgerinnen und Bürger gelöst hätte, sondern beschweren sich, dass zu wenig für das Petitionsrecht geworben worden wäre. Gibt es aber mehr Petitionen, dann heißt es, Staatssekretär Thönnes komme seinem Job nicht richtig nach. Irgendetwas gibt es immer zu meckern.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)
Der Jahresbericht ist zugleich Ausweis für unsere Problemlösungskompetenz und die Bereitschaft zum Dialog. Wir zeigen mit unserer Arbeit, dass man als normaler Bürger Hindernisse überwinden und Ziele – auch im politischen Bereich – erreichen kann. Uns gelingt es, benachteiligte Menschen in den politischen Prozess einzubeziehen. Wir haben zudem neue Zugänge zum Petitionsrecht und neue Formen der Partizipation gemeinsam geschaffen. Meine Damen und Herren von der Linken, Sie haben Ihre Vorschläge, über die wir erstmalig debattiert haben, nicht auf die Tagesordnung des Ausschusses setzen lassen. Wenn Sie das beantragt hätten, hätten wir uns nicht verweigert. Wir haben mehrfach nachgefragt. Sie selber haben aber keinen akuten Bedarf gesehen. Insofern weiß ich nicht, an wen sich die Beschwerde von Frau Binder, die sie am Ende ihrer Rede formuliert hat, richtet.
Wir haben feststellen müssen: Oft reimt sich E-Petition, also elektronische Petition, auf Opposition. Es gibt auf jeden Fall – der Kollege Hagemann hat das eben eingeworfen – öffentlich zugängliche Internetcafés, in denen man relativ preiswert surfen kann. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Niemand ist gezwungen, per E-Mail eine Petition einzureichen. Wir haben das bestehende Grundrecht auf das Einreichen einer Petition nur ergänzt; denn es gibt inzwischen Leute, die kaum noch wissen, wie man ohne eine Tastatur schreiben kann. Für viele junge Leute stellt das Postkarten- und Briefeschreiben von Hand eine Herausforderung dar. Aber auch ihnen wollen wir die Möglichkeit geben, eine Petition an den Bundestag zu richten. Sie sollen nicht erst zur Oma gehen müssen, um es sich aufschreiben zu lassen.
(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Wichtig ist uns: Egal ob die Petition von einer Person eingereicht wird, ob Petitionen von Dritten für andere eingereicht werden, ob es ein Kind oder ein Erwachsener ist, der schreibt, oder ob es 100, 1 000 oder 100 000 sind, die eine Petition unterzeichnen, der Bundestag nimmt alle Petitionen gleichermaßen ernst,
(Marlene Rupprecht [Tuchenbach] [SPD]: Na ja!)
sofern sie ernst gemeint sind; sagen wir es einmal so –; denn das Anliegen des Einzelnen ist unser Kerngeschäft. Gerade bei den ganz leisen, verzweifelten und einsamen Petitionen hören wir genau hin. Das hat die Kollegin Westrich gerade deutlich gemacht, indem sie einige besonders krasse Beispiele genannt hat.
Es gibt trotz alledem keinen Grund, sich auf den Lorbeeren auszuruhen. Das sieht man an den Petitionen im Bereich der sozialen Sicherung. Wenn die Bundesregierung noch einmal in den Rückspiegel des Jahresberich-tes 2008 des Petitionsausschusses schaute, sähe sie, dass die Politik noch einiges nachzuholen hat. Ein Musterbeispiel dafür ist – es ist ein bisschen dem Ende der Wahlperiode und der Blockadesituation in der Großen Koalition geschuldet – die Petition zur Generation Praktikum. Diese Petition wurde bereits 2006 eingereicht und wurde von über 100 000 Menschen unterschrieben. Wir waren uns über die Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass hier Abhilfe geschaffen werden muss, dass sich nicht ein Praktikum an das andere reihen darf, womöglich noch unbezahlt, obwohl die Betroffenen schon einen akademischen Abschluss haben. Hier gab es leider gar keine Fortschritte. Ich bin froh, dass wir uns im Ausschuss immer einig waren: Wir lassen die Regierung mit diesem Problem nicht allein. – Wir haben mehrfach Staatssekretäre aus mehreren Häusern frühmorgens, um 7 Uhr oder 7.30 Uhr, in den Ausschuss bestellt, damit es für alle Beteiligten unterhaltsam ist, und haben sie gegrillt. Das hat leider nichts gebracht. Da hier nicht das Prinzip der Diskontinuität gilt, wird die nächste Wahlperiode Abhilfe bringen müssen. Vielleicht lassen wir dann die Sitzungen um 6 Uhr morgens beginnen, Herr Staatssekretär Thönnes.
(Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär: 5 Uhr!)
– Das ist für uns kein Problem. Um diese Uhrzeit endet manchmal erst das Plenum.
Zur Petition, in der es um Heimkinder geht, wurde schon einiges gesagt. Ich habe dazu nur ein, zwei Anmerkungen zu machen. Die in den Medien aufgebauschten Konflikte decken sich nicht ganz mit dem Verfahrensstand, den ich kenne. Vor kurzem endete die dritte Sitzung des runden Tischs „Heimerziehung“. Dort wurde sehr konstruktiv gearbeitet. Da die Kollegin, die an den Sitzungen teilgenommen hat, gleich noch etwas dazu sagen wird, nur so viel: Es ist schon ein Problem, dass der ehemalige Staranwalt Witti – seinen Namen kann ich nennen, weil er selber ihn so gerne in der Zeitung liest –, der die Anwaltszulassung verloren hat, weil er Entschädigungsgelder, die er für jüdische Mandanten erstritten hatte, veruntreut hat, der Hauptberater des Vereins ehemaliger Heimkinder ist. Die Betroffenen sollten sich überlegen, ob sie sich damit wirklich einen Gefallen tun.
(Beifall im ganzen Hause)
Ein letzter Gedanke am Ende. Wir haben in diesem Jahr den 60. Geburtstag unseres Grundgesetzes begangen. Ich möchte aus diesem Anlass an den ersten mündlichen Bericht des Petitionsausschusses vor dem Deutschen Bundestag am 20. März 1952 erinnern; denn dort findet sich eine Lehre für uns alle. In jener ersten Debatte zu einem Jahresbericht sprach die berichterstattende Abgeordnete Albertz von der SPD-Fraktion von jenen Petenten – ich zitiere –, „die etwas merkwürdige Wünsche an den Bundestag haben“, und sie brachte das Beispiel einer – Zitat – „Junggesellin, die auch für die Gasthäuser Raucher- und Nichtraucherabteile vorgesehen wissen möchte, weil sie sich durch die qualmenden Männer belästigt fühlt“.
(Heiterkeit)
Der Stenografische Bericht des Bundestages verzeichnete an dieser Stelle: „Hört! Hört! und Heiterkeit“; ich nehme an, Ähnliches tut er auch heute. Damals aber wurde diese Petition mit einem Schenkelklopfen einfach abgetan. Nach über 50 Jahren haben sich der damaligen Junggesellin – ich weiß nicht, wie sie sich weiterentwickelt hat –
(Heiterkeit)
auch die verheirateten Frauen und Männer und im letzten Jahr sogar die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschlossen, und die Petentin hat sich letztendlich durchgesetzt. Das heißt, auch Petitionen, die uns auf den ersten Blick etwas abenteuerlich anmuten, können doch zum Erfolg führen. In diesem Sinne: Wir nehmen auch solche Anliegen, die auf den ersten Blick Heiterkeit hervorrufen, ernst.
Herzlichen Dank.
(Beifall im ganzen Hause)
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