Die Glaubensfreiheit ist ein universelles Menschenrecht und als Teil der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen weltweit zu achten. Viele Gläubige werden bedroht, verhaftet, gefoltert und getötet, weil sie sich zu ihren religiösen Überzeugungen bekennen. Opfer von Gewalt und Verfolgung sind Anhänger jeglicher Glaubensrichtungen.
Der Staat darf sich nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren, sondern muss allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen. Auch das 2. Vatikanische Konzil erklärt, dass jeder Mensch das Recht auf religiöse Freiheit hat, dass alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von Seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, und dass in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen nach seinem Gewissen zu handeln.
Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 4 des Grundgesetzes festgeschrieben. Trotzdem werden auch in Deutschland noch nicht allen Religionsgemeinschaften die gleichen Rechte eingeräumt. Die Religionsfreiheit ist nicht nur ein individuelles, sondern zugleich ein kommunitäres Freiheitsrecht der Menschen. Zur Glaubenfreiheit gehört auch die Möglichkeit, seinen Glauben frei und ohne Zwang wechseln zu können. Die Konversion zieht vor allem in islamischen Ländern schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen nach sich und muss vor dem Hintergrund der Universalität der Menschenrechte daher offen thematisiert werden.
Unser Antrag: Glaubensfreiheit weltweit achten
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