Gemeinden in Rheinland-Pfalz dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz nicht festlegen, dass auf ihren Friedhöfen nur Grabsteine erlaubt sind, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.
Es ist ein Skandal, dass nun gegen den engagierten Schritt der Kommunen, Kinderarbeit bei Grabsteinen aus Indien auszuschließen, geklagt wurde. Dies zeigt deutlich, wie hierzulande die Prioritäten gesetzt werden. Es gilt immer noch das Motto: Geiz ist geil. Es ist auch völlig falsch, dass eine Zertifizierung von Grabsteinen aus indischer Produktion nicht möglich sei.
Der unzumutbare Zustand, dass die Kommunen soziale Kriterien nicht in ihre Ausschreibungen mit aufnehmen können, muss endlich behoben werden. Der Bundestag berät seit Monaten über eine Reform des Vergaberechts, um diesen Missstand zu beheben. Ich kann leider noch nicht genau sagen, wie diese Reform aussehen wird, da neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zahlreiche Änderungsanträge vorliegen. Zu befürchten bleibt, dass die Bundesregierung keine umfassende Lösung dieses Problems vorlegen wird.
Als Vorsitzender der deutsch-indischen Parlamentariergruppe im Deutschen Bundestag spreche ich häufig mit indischen Abgeordneten, aber auch mit Mitgliedern der Bundes- und verschiedener Landesregierungen Indiens über das Problem der Kinderarbeit in Indien. Auch von indischer Seite gibt es vermehrt Anstrengungen, die illegale Kinderarbeit zu bekämpfen. Dies kann man von deutscher Seite aus nur unterstützen.
Josef Winkler, Bad Ems, MdB (Bündnis 90/Die Grünen)
Mainzer Rhein-Zeitung vom 01.12.2008, Seite 2.
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