Das Landgericht Koblenz hat die Berufung des NPD-Politikers Karl-Heinz Galeazzi-Szymczakowski aus Koblenz gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung auf dessen Kosten abgelehnt.
Die vom Koblenzer Amtsgericht verhängte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 40 Euro (die RZ berichtete) bleibt somit bestehen. Die Berufung des Angeklagten sei nicht näher begründet worden, das angefochtene Urteil indes entspreche der Sach- und Rechtslage, heißt es in der Erklärung des Landgerichts Koblenz. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Im Bundestagswahlkampf 2005 hatte Galeazzi-Szymczakowski in der Koblenzer Fußgängerzone den Bundestagsabgeordneten Josef Winkler (Grüne) als "Halbaffen" bezeichnet.
Rhein-Zeitung - Ausgabe Koblenz Stadt vom 24.04.2007, Seite 17.
Hier finden Sie den Bericht über den Gerichtstermin.
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